Private Seiten gemäss TMG § 5 bzw. RStV § 55 Abs. 1.
Diese Seiten sind nur an persönlich und privat bekannte Personen gerichtet. Also: "Ungeladene Gäste erscheinen nicht zum Feste". [Info]
[ANZEIGE]
[ANZEIGE]
Diese Seiten sind nur an persönlich und privat bekannte Personen gerichtet. Also: "Ungeladene Gäste erscheinen nicht zum Feste". [Info]